Tierisches, menschliches, göttliches Recht? Bemerkungen zum Verhältnis Tier-Mensch-Gott in Rechtsgeschichte und geltendem Recht

Der Artikel beleuchtet das Dreieck zwischen Mensch, Tier und Gott. Tiere vollziehen den Willen Gottes, sind menschengleich und werden, wie die Menschen auch, von gewissen Heiligen patroziniert. Diese bitten um Fürsprache für die Tiere bei Gott und den Menschen. Das mittelalterliche Rechtsdenken...

Deskribapen osoa

Gorde:
Xehetasun bibliografikoak
Egile nagusia: Gergen, Thomas
Formatua: Artikulua
Hizkuntza:German
Argitaratua: 2014
Gaiak:
Sarrera elektronikoa:https://dialnet.unirioja.es/servlet/oaiart?codigo=7437033
Baliabidea:Revista crítica de Derecho Canónico Pluriconfesional, ISSN 2387-1873, Nº. 1, 2014, pags. 135-154
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Laburpena: Der Artikel beleuchtet das Dreieck zwischen Mensch, Tier und Gott. Tiere vollziehen den Willen Gottes, sind menschengleich und werden, wie die Menschen auch, von gewissen Heiligen patroziniert. Diese bitten um Fürsprache für die Tiere bei Gott und den Menschen. Das mittelalterliche Rechtsdenken sieht Tiere wie Menschen als Werkzeuge Gottes. Allerdings haben die Tiere laut Schöpfungsauftrag eine dienende Funktion dem Menschen gegenüber. Die Neuzeit versachlicht mit dem respersonae-actiones-System die Tierwelt und grenzt sie schroff zur Person ab. Dies scharfe Unterteilung findet sich bis heute und ist m.E. die Hürde, Tiere rechtlich richtig und adäquat zu fassen. Eine auch mit dem geltenden Recht zu vereinbarende Lösung wäre die Bildung einer Kategorie eines "responsable trusteeship" oder "stewardship", einer verantwortlichen Treuhänderschaft. Diese Idee, die einmal am Schluss unserer Betrachtungen vorzutragen gewagt sei, käme dem "pathozentrischen" Bild des Tieres entgegen, welches Empfindungen hat, also mit Bewertung wahrnimmt.